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   LG Hamburg, 24.10.2018 - 325 T 85/18   

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LG Hamburg, 24.10.2018 - 325 T 85/18 (https://dejure.org/2018,89863)
LG Hamburg, Entscheidung vom 24.10.2018 - 325 T 85/18 (https://dejure.org/2018,89863)
LG Hamburg, Entscheidung vom 24. Oktober 2018 - 325 T 85/18 (https://dejure.org/2018,89863)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Naumburg, 03.04.2014 - 2 W 26/14

    Rechtsanwaltskosten im Zwangsvollstreckungsverfahren: Gegenstandswert bei

    Auszug aus LG Hamburg, 24.10.2018 - 325 T 85/18
    Der gegenteiligen Auffassung (Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl., § 25 RVG, Rz. 5; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.09.2010, Az. 17 W 18/10, abgedruckt in NJW-RR 2011, 501; OLG Naumburg, Beschluss v. 3.4.2014 - 2 W 26/14, MDR 2014, 1351), wonach es auf den vom Gläubiger erwarteten Wert der gepfändeten Rechte ankomme, vermag das Beschwerdegericht nicht zu folgen.
  • OLG Köln, 15.11.2000 - 17 W 278/99

    Gebühren für anwaltliche Tätigkeit in mehreren Vollstreckungssachen

    Auszug aus LG Hamburg, 24.10.2018 - 325 T 85/18
    Gegenstand im Sinn dieser Bestimmung sind auch Forderungen (Gierl in: Mayer/Kroiß, RVG, 7. Auflage, § 25 RVG Rn. 9) Demgemäß ist der Wert mit ? 0,00 anzusetzen, wenn die Forderung, deren Pfändung beabsichtigt ist, nicht existiert (oder die Pfändung mangels Pfändbarkeit der Forderung fehlschlägt), mit der Folge, dass die Rechtsanwaltsgebühr nur in Höhe der Mindestgebühr gemäß § 13 Abs. 2 RVG nebst Kommunikationspauschale anfällt (vgl. Gierl in: Mayer/Kroiß, RVG, 7. Auflage, § 25 RVG Rn. 10; OLG Köln, Beschluss v. 15.11.2000 - 17 W 278/99, Rpfleger 2001, 149; OLG Brandenburg, Beschluss v. 29.7.2016 - 7 W 45/16, MDR 2016, 1474).
  • OLG Karlsruhe, 16.09.2010 - 17 W 18/10

    Rechtsanwaltsgebühr: Gegenstandswert einer Forderungspfändung bei wertlosem

    Auszug aus LG Hamburg, 24.10.2018 - 325 T 85/18
    Der gegenteiligen Auffassung (Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl., § 25 RVG, Rz. 5; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.09.2010, Az. 17 W 18/10, abgedruckt in NJW-RR 2011, 501; OLG Naumburg, Beschluss v. 3.4.2014 - 2 W 26/14, MDR 2014, 1351), wonach es auf den vom Gläubiger erwarteten Wert der gepfändeten Rechte ankomme, vermag das Beschwerdegericht nicht zu folgen.
  • OLG Brandenburg, 29.07.2016 - 7 W 45/16

    Gebührenrechtlicher Ansatz einer nicht bestehenden gepfändeten Forderungen mit

    Auszug aus LG Hamburg, 24.10.2018 - 325 T 85/18
    Gegenstand im Sinn dieser Bestimmung sind auch Forderungen (Gierl in: Mayer/Kroiß, RVG, 7. Auflage, § 25 RVG Rn. 9) Demgemäß ist der Wert mit ? 0,00 anzusetzen, wenn die Forderung, deren Pfändung beabsichtigt ist, nicht existiert (oder die Pfändung mangels Pfändbarkeit der Forderung fehlschlägt), mit der Folge, dass die Rechtsanwaltsgebühr nur in Höhe der Mindestgebühr gemäß § 13 Abs. 2 RVG nebst Kommunikationspauschale anfällt (vgl. Gierl in: Mayer/Kroiß, RVG, 7. Auflage, § 25 RVG Rn. 10; OLG Köln, Beschluss v. 15.11.2000 - 17 W 278/99, Rpfleger 2001, 149; OLG Brandenburg, Beschluss v. 29.7.2016 - 7 W 45/16, MDR 2016, 1474).
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